Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 04.07.2013 - 3 W 297/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,52385
OLG Koblenz, 04.07.2013 - 3 W 297/13 (https://dejure.org/2013,52385)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04.07.2013 - 3 W 297/13 (https://dejure.org/2013,52385)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04. Juli 2013 - 3 W 297/13 (https://dejure.org/2013,52385)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,52385) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 707 Abs 2 S 2 ZPO, § 719 Abs 1 S 1 ZPO
    Einstellung der Zwangsvollstreckung: Unanfechtbarkeit des Beschlusses in Fällen greifbarer Gesetzeswidrigkeit

  • ra.de
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Unanfechtbarkeit des Beschlusses in Fällen greifbarer Gesetzeswidrigkeit?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Saarbrücken, 06.12.2005 - 5 W 332/05

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.07.2013 - 3 W 297/13
    Beschlüsse, die die Einstellung der Zwangsvollstreckung betreffen, sind nicht nur dann nicht gemäß §§ 719 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 707 Abs. 2 S. 2 ZPO anfechtbar, wenn es um die Überprüfung des Ermessens bei der Bestimmung der Sicherheitsleistung geht, sondern auch in den Fällen, wenn eine greifbare Gesetzeswidrigkeit vorliegt (in Anknüpfung an KG, Beschluss vom 11. Januar 2008, 12 W 2/08, MDR 2008, 1356 und OLG Saarbrücken, Beschluss vom 6. Dezember 2005, 5 W 332/05-97.5 W 332/05, OLGR Saarbrücken 2006, 315 f. = NJW-RR 2006, 1579).

    Danach sind Beschlüsse, die die Einstellung der Zwangsvollstreckung betreffen, nicht anfechtbar (KG, Beschluss vom 11.01.2008 - 12 W 2/08 - MDR 2008, 1356; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 06.12.2005 - 5 W 332/05-97.5 W 332/05 - OLGR Saarbrücken 2006, 315 f. = NJW-RR 2006, 1579; Thomas/Putzo, 33. Aufl. 2013, § 719 Rn.12, § 707 Rn. 17).

  • KG, 11.01.2008 - 12 W 2/08

    Zwangsvollstreckung: (Un-)Anfechtbarkeit von die Einstellung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.07.2013 - 3 W 297/13
    Beschlüsse, die die Einstellung der Zwangsvollstreckung betreffen, sind nicht nur dann nicht gemäß §§ 719 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 707 Abs. 2 S. 2 ZPO anfechtbar, wenn es um die Überprüfung des Ermessens bei der Bestimmung der Sicherheitsleistung geht, sondern auch in den Fällen, wenn eine greifbare Gesetzeswidrigkeit vorliegt (in Anknüpfung an KG, Beschluss vom 11. Januar 2008, 12 W 2/08, MDR 2008, 1356 und OLG Saarbrücken, Beschluss vom 6. Dezember 2005, 5 W 332/05-97.5 W 332/05, OLGR Saarbrücken 2006, 315 f. = NJW-RR 2006, 1579).

    Danach sind Beschlüsse, die die Einstellung der Zwangsvollstreckung betreffen, nicht anfechtbar (KG, Beschluss vom 11.01.2008 - 12 W 2/08 - MDR 2008, 1356; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 06.12.2005 - 5 W 332/05-97.5 W 332/05 - OLGR Saarbrücken 2006, 315 f. = NJW-RR 2006, 1579; Thomas/Putzo, 33. Aufl. 2013, § 719 Rn.12, § 707 Rn. 17).

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.07.2013 - 3 W 297/13
    Die Beklagte zu 5) war auch deshalb nicht unverschuldet verhindert, die Frist zur Abgabe der Verteidigungsanzeige abzugeben, weil sie mit einer Zustellung eines gerichtlichen Schriftstücks rechnen musste (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 07.08.2007 - 1 BvR 685/07 - NJW 2007, 3486 ff.; BVerfGE 41, 332, 336 = BVerfG, Beschluss vom 11.02.1976 .

    2 BvR 849/75 - NJW 1976, 1537 f. = MDR 1976, 732 f. = DVBl. 1976, 303 ff.; OLG Braunschweig, aaO, Juris Rn. 5).

  • BVerfG, 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10

    Einspruch gegen einen Strafbefehl; Recht auf effektiven Rechtsschutz; Recht auf

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.07.2013 - 3 W 297/13
    Dabei ist unerheblich, ob die urlaubsbedingte Abwesenheit in die allgemeine Ferienzeit oder eine sonstige Jahreszeit fällt (BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10 - NJW 2013, 592; vgl. auch Staudinger/Spellenberg, BGB Kommentar, 2005, EheGVO; Art. 3 Rn. 87).
  • OLG Koblenz, 30.07.2012 - 2 U 449/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.07.2013 - 3 W 297/13
    Gemäß § 233 ZPO ist einer Partei, die ohne ihr Verschulden verhindert war, eine Notfrist oder die Frist zur Begründung der Berufung einzulegen, auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 30.07.2012 - 2 U 449/12 - NJOZ 2012, 2170).
  • LG Zweibrücken, 17.10.1997 - Qs 123/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 04.07.2013 - 3 W 297/13
    Der Senat teilt nicht die in der Rechtsprechung teilweise vertretene Auffassung, dass auch bei einer mehrmonatigen Abwesenheit des Schuldners eine Person keine Vorkehrungen treffen muss, dass gerichtliche Zustellungen ihn ggf. auch an seinem Urlaubsort erreichen können (OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.04.1997 - 5 U 4/97 - OLGR Braunschweig 1997, 146 f. = MDR 1997, 884 f.; LG Zweibrücken, Beschluss vom 17.10.1997 - Qs 123/97 - NStZ 1998, 267 f. = VRS 94, 452 f.; FG München, Urteil vom 22.09.1983 - X 131/83, zitiert nach Juris).
  • BVerfG, 07.08.2007 - 1 BvR 685/07

    Verfassungsmäßigkeit einer Abwesenheitsentscheidung in einem Zivilrechtsstreit

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.07.2013 - 3 W 297/13
    Die Beklagte zu 5) war auch deshalb nicht unverschuldet verhindert, die Frist zur Abgabe der Verteidigungsanzeige abzugeben, weil sie mit einer Zustellung eines gerichtlichen Schriftstücks rechnen musste (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 07.08.2007 - 1 BvR 685/07 - NJW 2007, 3486 ff.; BVerfGE 41, 332, 336 = BVerfG, Beschluss vom 11.02.1976 .
  • OLG Koblenz, 03.07.2013 - 3 W 296/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Einspruchsfrist gegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.07.2013 - 3 W 297/13
    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 03.07.2013 (3 W 296/13) aufgeführt hat, haben die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 233 ZPO nicht vorgelegen.
  • OLG Braunschweig, 11.04.1997 - 5 U 4/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 04.07.2013 - 3 W 297/13
    Der Senat teilt nicht die in der Rechtsprechung teilweise vertretene Auffassung, dass auch bei einer mehrmonatigen Abwesenheit des Schuldners eine Person keine Vorkehrungen treffen muss, dass gerichtliche Zustellungen ihn ggf. auch an seinem Urlaubsort erreichen können (OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.04.1997 - 5 U 4/97 - OLGR Braunschweig 1997, 146 f. = MDR 1997, 884 f.; LG Zweibrücken, Beschluss vom 17.10.1997 - Qs 123/97 - NStZ 1998, 267 f. = VRS 94, 452 f.; FG München, Urteil vom 22.09.1983 - X 131/83, zitiert nach Juris).
  • FG München, 22.09.1983 - X 131/83
    Auszug aus OLG Koblenz, 04.07.2013 - 3 W 297/13
    Der Senat teilt nicht die in der Rechtsprechung teilweise vertretene Auffassung, dass auch bei einer mehrmonatigen Abwesenheit des Schuldners eine Person keine Vorkehrungen treffen muss, dass gerichtliche Zustellungen ihn ggf. auch an seinem Urlaubsort erreichen können (OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.04.1997 - 5 U 4/97 - OLGR Braunschweig 1997, 146 f. = MDR 1997, 884 f.; LG Zweibrücken, Beschluss vom 17.10.1997 - Qs 123/97 - NStZ 1998, 267 f. = VRS 94, 452 f.; FG München, Urteil vom 22.09.1983 - X 131/83, zitiert nach Juris).
  • OLG Koblenz, 04.07.2013 - 3 W 298/13

    Einstellung der Zwangsvollstreckung: Unanfechtbarkeit des Beschlusses in Fällen

    Beschlüsse, die die Einstellung der Zwangsvollstreckung betreffen, sind nicht nur dann nicht gemäß §§ 719 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 707 Abs. 2 S. 2 ZPO anfechtbar, wenn es um die Überprüfung des Ermessens bei der Bestimmung der Sicherheitsleistung geht, sondern auch in Fällen, in denen eine greifbare Gesetzeswidrigkeit vorliegt (in Anknüpfung an OLG Koblenz, Beschluss vom 4. Juli 2013, 3 W 297/13; KG Berlin, Beschluss vom 11. Januar 2008, 12 W 2/08, MDR 2008, 1356; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 6. Dezember 2005, 5 W 332/05 - 97, 5 W 332/05, OLGR Saarbrücken 2006, 315 f. = NJW-RR 2006, 1579).
  • OLG Naumburg, 09.04.2019 - 12 W 20/19

    Unzulässige Beschwerde gegen einen Beschluss über die Einstellung der

    Dies betrifft nicht nur die Konstellation, in der es um die Überprüfung des Ermessens bei der Bestimmung der Sicherheitsleistung geht, sondern auch Fälle, in denen Fälle greifbarer Gesetzeswidrigkeit vorliegen (OLG Koblenz, Beschluss vom 4. Juli 2013 - 3 W 297/13 -, Rn. 2, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht